Die Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V
bedeutet häusliche Krankenpflege.
Dies beinhaltet das Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Kompressionsverbänden (Püttern), Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der
Klasse 2, das Herrichten sowie Verabreichen von Medikamenten in oraler, subkutaner, intramuskulärer, intravenöser oder transdermaler Form, das Blutdruck- und Blutzuckermessen, An- und Abhängen
von Parenteraler Ernährung.
Diese Maßnahmen werden von ihrem Hausarzt verordnet. Um diese Verordnungen, und um die Folgeverordnungen (die Erstverordnung ist meist nur auf 14 Tage
begrenzt) kümmern wir uns gerne für Sie. Auch das Nachbestellen von Medikamenten wird von uns erledigt.
Einen genauen Gesetzestext über die Behandlungspflege finden Sie auf der Internetseite :
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37.html